Begutachtung der Dissertation

Sie haben das Recht, zwei bis drei Beurteilerinnen bzw. Beurteiler für die Beurteilung Ihrer Dissertation vorzuschlagen (BeurteilerIn A ist üblicherweise der/die BetreuerIn). Vorgeschlagen werden können nur Personen, die bereits vorab ihre prinzipielle Bereitschaft dazu bestätigt haben - der Kontakt ist insbesondere bei externen Personen durch Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin herzustellen.

Die/der Studienpräses weist die Dissertation nach Stellungnahme der Studienprogrammleiterin/des Studienprogrammleiters zwei Beurteilerinnen bzw. Beurteilern zu. Die betreffenden Personen müssen von Ihnen gefragt werden, ob sie, nach Bestellung des Studienpräses, den Auftrag übernehmen möchten. Erst dann reichen Sie bitte folgende Formulare bei uns ein:

Notwendige Unterlagen:
Zuweisung einer Dissertation an Beurteilerinnen/Beurteiler
Abstract der Dissertation (die Verwendung der Vorlage ist optional)

Sollten Sie eine/n externe/n BeurteilerIn beantragen, so benötigen Sie zusätzlich:
Curriculum Vitae des/der gewünschten BeurteilerIn
+ Publikationsliste der letzten 5 Jahre
(insgesamt max. 2-3 Seiten)

Wir empfehlen dringend die Zuweisung der BeurteilerInnen spätestens 4 Wochen vor Einreichung zu beantragen.