Am 30. November 2017 läuft das "Doktoratsstudium Alt" nach UniStG endgültig aus.

Es erfolgt keine automatische Überstellung in das neue Doktoratsstudium.

Wird das Studium nicht zum Abschluss gebracht, haben Sie bis längstens 30. November 2017 die Möglichkeit, sich freiwillig dem neuen Nachfolgecurriculum zu unterstellen. Das Unterstellungsformular wird im Studienserivce-Center eingereicht, und an die Zulassung weitergeleitet. Die Unterstellung wird tagesaktuell innerhalb von ca. 14 Tagen durchgeführt.
(Die Anerkennung von Prüfungen kann zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht beantragt werden)

Ab 01. Dezember 2017 ist keine Unterstellung mehr möglich, das heißt Sie können jederzeit eine Zulassung zum Doktoratsstudium Neu beantragen.

Bitte beachten Sie die veränderten Erfordernisse im neuen Doktorat. Informationen dazu finden Sie hier. In jedem Fall ist auch eine fakultätsöffentliche Präsentation zu absolvieren. Über die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen entscheidet ggf. die dann zuständige Studienprogrammleitung (DSPL 41).