Barrierefrei studieren
Abweichende Prüfungsmethoden
Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile in Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Team Barrierefrei: https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/abweichende-pruefungsmethoden/
Fristen
Im Rahmen der Studienrichtungen der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät (SPL 6, 7, 8, 9, 41) gelten folgende Fristen:
Antragstellung (Festlegung der SPL gemäß Studienrecht §11 Abs. 1):
Beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anträgen (ab Eingang bei SPL) bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen kann. Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind Anträge spätestens bis zwei Monate vor Semesterbeginn zu stellen. Für VO- und Modulprüfungen sind Anträge spätestens bis zwei Monate vor dem ersten Prüfungstermin zu stellen.
Inanspruchnahme (Festlegung der SPL gemäß Studienrecht § 11 Abs. 4):
Die Inanspruchnahme genehmigter abweichender Prüfungsmethoden muss rechtzeitig bekannt gegeben werden (Mitwirkungspflicht der Studierenden). Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen ist dieser Zeitpunkt bei Zuteilung durch das Anmeldsystem, spätestens in der ersten LV-Einheit. Bei Exkursionen und Lehrgrabungen ist dies spätestens bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung, nach Möglichkeit früher. Bei VO- und Modulprüfungen ist dies 4 Wochen vor dem angestrebten Teilnahmetermin.
Achtung: Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen anderer Studienprogrammleitungen (weiteres Studium, EC, Lehramtsfach etc.) können andere Fristen gelten. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Website.
