Prüfungspass

Während des Doktoratsstudiums müssen Sie die im Studienplan (bzw.ggf. im Zulassungsbescheid) vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolvieren. Die Studienprogrammleitung ist außerdem berechtigt, bis zu 4 zusätzliche Semesterstunden  vorzuschreiben, wenn das Thema der Dissertation von fachlichen Schwerpunkt des Vorstudiums abweicht. Weitere 6 Semesterstunden können aus  Gründen der internationalen Vergleichbarkeit und der Qualitätssicherung vorgeschrieben werden.

Der Prüfungspass dient dazu, sowohl die  Vorschreibungen (Seite 1) als auch die erbrachten Leistungen zu dokumentieren. Er ist daher zunächst gemeinsam mit der Anmeldung des Themas einzureichen, um die zu erbringenden Leistungen festzulegen.

Wenn Sie alle Prüfungsleistungen erbracht haben, legen Sie den ausgefüllten Prüfungspass erneut am SSC vor, wir veranlassen,  dass der Prüfungspass  von der/dem StudienprogrammleiterIn abgeschlossen wird. Der Prüfungspass muss spätestens gemeinsam mit der Anmeldung zur Defensio im SSC eingereicht werden.

Beizulegen sind:

  • Sammelzeugnis (kann auch im SSC ausgedruckt werden)
  • ggf. Anerkennungsbescheid(e)
  • Nachweise über extern erbrachte Leistungen, sofern am Prüfungspass  angeführt