Verleihungsbescheid

Innerhalb von 4 Wochen nach der abschließenden Prüfung wird der Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades ausgestellt.  Von der Fertigstellung Ihrer Unterlagen werden Sie per E-maill an Ihre unet-Adresse von uns informiert. Der Bescheid ist dann gemeinsam mit dem Abschlusszeugnis am SSC abzuholen. Die Ausgabe erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises und des Ausdruckes vom Online-Fragebogen der Statistik Austria.

Die Abmeldung des Studiums erfolgt mit dem Datum der Abschlussprüfung.

ACHTUNG: Sollten Sie jemanden zur Abholung des Bescheides bevollmächtigen, so vergessen Sie bitte nicht, die betreffende Person ausdrücklich zur Unterzeichnung des Rechtsmittelverzichts zu ermächtigen.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular

Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Promotion sub auspiciis praesidentis vor der feierlichen Verleihung KEINEN Verleihungsbescheid entgegennehmen dürfen und stellen Sie ggfs. einen entsprechenden Antrag unmittelbar nach der Abschlussprüfung!