Betreuungsregelung der DSHCS
Das Betreuungsverhältnis spielt in der DSHCS eine zentrale Rolle. Die Betreuer*innen beraten und unterstützen die Doktorand*innen bei der erfolgreichen Durchführung ihrer Promotionsvorhaben.
Übersicht mögliche Betreuungskombinationen
- 1 Betreuer*in / nicht empfohlen
- 2 Betreuer*innen / je nach Arbeitskontext empfohlen
- 1 Betreuer*in + TAC (2-3 Mentor*innen) / nur für Doktorand*innen innerhalb der DSHCS / je nach Arbeitskontext empfohlen
- 2 Betreuer*innen + TAC (2-3 Mentor*innen) / nur für Doktorand*innen innerhalb der DSHCS / je nach Arbeitskontext empfohlen
Auswahl und Verantwortung
Die Betreuer*innen sind für die Auswahl geeigneter Doktorand*innen verantwortlich. Es liegt in ihrem Ermessen zu beurteilen, ob ein Promotionsvorhaben mit ihren Forschungsinteressen übereinstimmt und ob die Doktorand*innen ausreichend qualifiziert sind sowie über die notwendigen Ressourcen (Zeit, Finanzierung, Material) verfügen, um die Promotion abzuschließen. Gleichzeitig prüfen sie, ob sie selbst über ausreichende Kapazitäten zur Betreuung des Vorhabens verfügen.
Beginn der Betreuung
Wenn sich Betreuer*innen bereit erklären, ein Projekt zu betreuen, klären sie mit den Kandidat*innen die gegenseitigen Erwartungen und unterstützen sie bei der Vorbereitung der öffentlichen Präsentation an der Fakultät (FÖP). Im Anschluss an die erfolgreich verlaufene öffentliche Präsentation schließen Kandidat*innen und Betreuer*innen die Dissertationsvereinbarung ab. Darin legen die Kandidat*innen und die Betreuer*innen einen Zeitplan für das Doktoratsstudium, die wichtigsten Aufgaben und ihre Arbeitsbeziehung fest.
Erforderliche Erklärung
Bei der Bewerbung um die Zulassung zum Doktoratsstudium müssen die Kandidat*innen eine schriftliche Erklärung eines zur Betreuung einer Dissertation berechtigten Fakultätsmitglieds vorlegen, in der dieses seine Bereitschaft zur Betreuung des betreffenden Doktoratsprojekts bekundet.
Betreuungsteams
Die Studienprogrammleitung (SPL) empfiehlt Doktorand*innen und Betreuer*innen, die sie bei der Zulassung unterstützen, dringend, sicherzustellen, dass mehr als eine Person für die Betreuung während des Doktoratsstudiums verantwortlich ist. Es gibt zwei Optionen, zusätzliche Personen in Betreuungs- oder Beratungsfunktionen einzubeziehen, die auch kombiniert werden können:
1. Mehrere Betreuer*innen mit gleicher Verantwortung
Ein Betreuungsteam umfasst in der Regel zwei Betreuer*innen der Universität Wien oder anderer Forschungseinrichtungen, die zur Betreuung von Dissertationen an der Universität Wien berechtigt sind. Im Allgemeinen gehören dazu Professor*innen und Personen mit Habilitation oder einer gleichwertigen Qualifikation.
- Mindestens eines der Mitglieder des Betreuungsteams muss der Universität Wien angehören.
- Alle Mitglieder des Betreuungsteams sind gleichermaßen für das Dissertationsprojekt verantwortlich; es gibt keine „Haupt-“ und „Nebenbetreuer*innen”.
2. Mentor*innen als Mitglieder eines Thesis Advisory Committee (TAC)
Sind die Doktorand*innen Mitglied der DSHCS, können sie gemeinsam mit ihren Betreuer*innen einen Thesis Advisory Committee (TAC) einrichten.
- Ein TAC umfasst zwei oder drei Mentor*innen.
- Mentor*innen müssen mindestens über einen Postdoc-Abschluss und internationale Erfahrung verfügen.
- Eine*r der Mentor*innen muss extern sein, d. h. von einer anderen Forschungseinrichtung stammen.
Aufgaben des TAC
Der TAC sollte einmal im Jahr zusammentreten, wobei das Format der Sitzung von der Fakultät festgelegt wird. Die Mentor*innen haben folgende Aufgaben:
- Sie beraten und unterstützen sowohl die Doktorand*innen als auch die Betreuer*innen.
- Sie überwachen und unterstützen den Fortschritt des Dissertationsprojekts sowie die berufliche und persönliche Entwicklung der Doktorand*innen.
- Sie überwachen und helfen dabei, die Erwartungen und die Wahrnehmung des Projektfortschritts zwischen Doktorand*innen und Betreuer*innen in Einklang zu bringen.
- Sie bewerten die Beziehung zwischen Doktorand*in und Betreuer*in, vermitteln bei Missverständnissen oder Konflikten und geben Feedback sowie Ratschläge zu Karriereperspektiven.
- Die Mitglieder des TAC werden zur Verteidigung der Dissertation eingeladen, wobei zu beachten ist, dass (ehemalige) Mentor*innen nicht als Gutachter*innen der Dissertation fungieren dürfen. Die eventuellen Kosten für eine Anreise werden von der Uni Wien nicht übernommen.
Entscheidung über das Betreuungsarrangement
Die Festlegung des Betreuungsarrangements (gemeinsame oder Einzelbetreuung mit oder ohne TAC) ist Teil der nach der FÖP unterzeichneten Dissertationsvereinbarung.
- In Vorbereitung auf die FÖP machen die Doktorand*innen einen Vorschlag zu ihrem gewünschten Betreuungsarrangement und kontaktieren mögliche Co-Betreuer*innen und/oder Mitglieder eines TAC.
- Das Betreuungsarrangement wird im Rahmen der FÖP diskutiert und schließlich in der Dissertationsvereinbarung festgelegt.
- Das Betreuungsarrangement kann zu einem späteren Zeitpunkt geändert oder angepasst werden.
Empfehlungen zur Wahl des Betreuungsarrangements
Die Wahl des optimalen Betreuungsarrangements hängt von der Gestaltung des Dissertationsvorhabens und den spezifischen Bedürfnissen der Doktorand*innen ab, weshalb das DSHCS mehrere Möglichkeiten anbietet. TACs und Teambetreuung können sowohl einzeln als auch in Kombination genutzt werden.
Beide Optionen haben spezifische Vorteile und Herausforderungen, die sorgfältig abgewogen werden müssen:
Betreuungsarrangement | Vorteile | Herausforderungen |
TAC in Kombination mit Einzelbetreuung | Klare Zuständigkeit des Hauptbetreuers/der Hauptbetreuerin für Fortschritt und Qualität. Geringerer Aufwand für externe Mitglieder; erleichtert die Einbeziehung internationaler Kolleg*innen. Einzige Möglichkeit, Postdoktorand*innen und nicht offiziell zur Betreuung qualifizierte Forscher*innen einzubeziehen. | TAC trifft sich nur einmal jährlich. Wenn intensiverer Kontakt gewünscht ist, Teambetreuung andenken. |
Teambetreuung (Co-Betreuung) | Größeres Engagement und Verfügbarkeit der Co-Betreuer*innen. Ideal, wenn Co-Betreuer*innen aus verschiedenen Disziplinen unterschiedliche Perspektiven einbringen. Sinnvoll bei Anbindung, aber nicht Anstellung, eines Betreuers/einer Betreuerin, die an der Universität Wien nur affiliiert, aber nicht angestellt sind (z.B. ÖAW), da eine zusätzliche interne Betreuungsperson die Integration in die Uni befördert. | Geteilte Verantwortung birgt das Risiko, dass niemand die volle Verantwortung übernimmt. |
Es wird dringend empfohlen, die Rolle und den Beitrag jeder/jedes Betreuer*in im Voraus ausdrücklich zu besprechen und zu vereinbaren. Diese Vereinbarung kann dann in die Dissertationsvereinbarung aufgenommen werden.
In kleineren Fachbereichen ist Vorsicht geboten, da Co-Betreuer*innen und Mentor*innen nicht als Gutachter*innen fungieren dürfen, was den Pool der verfügbaren externen Expert*innen einschränken könnte.
Fortschrittsberichte und die jährlichen Sitzungen des TAC
Fortschrittsberichte
Die Doktorand*innen legen dem SSC einen jährlichen Fortschrittsbericht vor. Diese Berichte werden gemeinsam von den Doktorand*innen und allen ihren Betreuer*innen erstellt. Im Falle eines eingerichteten TAC ist der Fortschrittsbericht das Ergebnis der jährlichen TAC-Sitzung.
Jährliche TAC-Sitzungen
Die TAC-Mitglieder sollten mindestens einmal im Jahr zusammenkommen, um den Fortschritt der Dissertation unter Berücksichtigung der ursprünglichen Ziele und der jüngsten Entwicklungen zu besprechen.
- Die TAC-Sitzung wird von den Doktorand*innen organisiert.
- Um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen, müssen die Doktorand*innen mindestens zwei Wochen vor der Sitzung den letzten und den Entwurf des nächsten jährlichen Fortschrittsberichts sowie alle anderen relevanten Dokumente an alle TAC-Mitglieder senden.
- Die TAC-Sitzungen sollten etwa 60 Minuten dauern und sind nicht öffentlich.
- Die TAC-Sitzungen werden von einem von den Doktorand*innen benannten TAC-Mitglied geleitet.
- Nach der Sitzung senden die Doktorand*innen den Bericht über die TAC-Sitzung (über das vom DSHCS bereitgestellte Formular) an alle TAC-Mitglieder.
- Nachdem der Bericht von allen TAC-Mitgliedern bestätigt wurde, fügen die Kandidat*innen die „Stellungnahme aus dem TAC Meeting“ in den jährlichen Fortschrittsbericht (SSC-Formular) ein.
Bitte beachten Sie: Die Universität Wien kann keine finanzielle Unterstützung für Ausgaben im Zusammenhang mit TAC-Sitzungen (z. B. Reise- oder Unterbringungskosten) leisten.
Format der TAC-Sitzungen
- Kurze Präsentation durch die Doktorand*innen mit Fokus auf den Dissertationsfortschritt, die Pläne für das nächste Jahr, aktuelle Herausforderungen und die Karriereplanung.
- Fragen und Antworten mit allen TAC-Mitgliedern.
- Feedbackrunde 1 – ohne die Betreuer*innen.
- Feedbackrunde 2 – ohne die Doktorand*innen.
- Kurze interne Diskussion unter den Mentor*innen.
- Feedback und Empfehlungen der Mentor*innen an die Doktorand*innen und Betreuer*innen.
Leitfragen während der jährlichen TAC-Sitzung
- Was sind die Leistungen, Herausforderungen und Pläne der Doktorand*innen?
- Stimmen die Erwartungen und Einschätzungen der Doktorand*innen und der Betreuer*innen hinsichtlich des Projektfortschritts überein?
- Sind ausreichende Ressourcen und Unterstützung verfügbar oder vorgesehen?
- Sind die Doktorand*innen auf dem besten Weg, unabhängige Forscher*innen zu werden?
- Ist der vorgeschlagene Plan für die Fertigstellung der Dissertation realistisch?
- Wie kann die Karriereentwicklung der Kandidat*innen unterstützt werden?
⚙️ Ablauf
Schritt | Beschreibung | Formular/Vorgehen |
1. Einrichtung | Doktorand*in schlägt (mindestens) zwei TAC-Mitglieder (Name, Affiliation, Kontaktadresse) im Rahmen der Dissertationsvereinbarung vor. Genehmigung durch SPL. | Formular Dissertationsvereinbarung (BSP/V01), Beilagen: kurze Begründung der Auswahl + CV (bei externen Mitgliedern), per E-Mail an doktorat.ssc-hkw@univie.ac.at. |
2. Durchführung | Bei eingerichtetem TAC müssen Fortschrittsberichte eine "Stellungnahme aus dem TAC Meeting" (eingefügt von Doktorand*in) enthalten. | Formular Fortschrittsbericht (BSP/V02), per E-Mail an doktorat.ssc-hkw@univie.ac.at. |
3. Änderungen | Alle Änderungen der TAC-Mitglieder werden im Feld "Angaben zu Änderungen bzw. Ergänzungen der Dissertationsvereinbarung" bekannt gegeben. | Unter Verwendung des Formulars „Fortschrittsbericht” (BSP/V02). |
4. Abschlussphase | TAC-Mitglieder können nicht als Gutachter*innen nominiert werden, werden jedoch zur Teilnahme an der Defensio eingeladen (keine Übernahme von Reise- und Unterbringungskosten). |
