Gleichzeitige Meldung von zwei LA-Studien mit dem UF Geschichte

Für die Anerkennung von Prüfungen bei zwei parallel betriebenen Lehramtsstudien mit dem UF Geschichte gibt es eine im Mitteilungsblatt veröffentlichte Anerkennungsverordnung (Verordnung über Anerkennung von Leistungen in einem UF im Rahmen eines UniStG-LA-Studiums bei zeitgleicher Zulassung zu weiteren UniStG-LA-Studien mit einem identen UF, MBl. UG 2002, 6. Stück, 18.10.2011, Nr. 25)

Prüfungen, die Sie im Rahmen des 1. Studienabschnittes ablegen, müssen nicht einzeln anerkannt werden. Ordnen Sie bitte alle diese Prüfungen EINER Kombination zu, und reichen Sie anschließend für diese Kombination, bei der für Sie zuständigen Studienservicestelle, den ersten Abschnitt ein (ausgefüllter Prüfungspass mit zugehörigen Leistungsnachweisen, Einreichbogen). Gleichzeitig suchen Sie um Anerkennung des Abschnittes für die anderen Kombination an. Hierfür füllen Sie einen Einreichbogen aus. Diese Einreichunterlagen werden intern an uns weiter geleitet, und wir stellen Ihnen für beide Kombinationen eine Abschnittsbestätigung, bzw., nach Abschluss des jeweils zweiten Faches und er pädagogischen Ausbildung, ein erstes Diplomprüfungszeugnis aus, sofern Geschichte in Ihrem Studienbegriff an erster Stelle steht.

Eine Anerkennung von Einzelleistungen ist nur für den zweiten Abschnitt erforderlich. Bitte stellen Sie dafür aber keinen Antrag, sondern wenden Sie sich an die für Sie zuständige Studienservicestelle.