So schließen Sie Ihr Masterstudium ab
Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt zum Abschluss Ihres Studiums, von der Suche nach einer Betreuung bis hin zum Erhalt Ihrer Abschlussdokumente.
Diese Informationen gelten für folgende Masterstudien
- Ägyptologie
- Alte Geschichte und Altertumskunde
- Byzantinistik und Neogräzistik
- Europäische Ethnologie
- Geschichte
- Globalgeschichte und Global Studies
- Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft
- Interdisziplinäre Osteuropastudien
- Judaistik
- Klassische Archäologie
- Kunstgeschichte
- Urgeschichte und Historische Archäologie
- Unterrichtsfach Geschichte und Politische Bildung (Lehramtsstudium)
- Zeitgeschichte und Medien
- Individuelles Masterstudium Numismatik
- Individuelles Masterstudium Erasmus Mundus Global Studies
Auf studienspezifische Abweichungen und Ergänzungen weisen wir Sie am gegebenen Ort hin.
Schritte zur Masterarbeit
Masterarbeiten sind wissenschaftliche Abschlussarbeiten. Mit Ihrer Masterarbeit weisen Sie nach, dass Sie ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch angemessen bearbeiten können. Das Thema Ihrer Masterarbeit legen Sie im Einvernehmen mit Ihrer Betreuung fest. Lassen Sie Thema und Betreuung offiziell genehmigen, am besten gleich zu Beginn.
Spezifische Hinweise
- MA Kunstgeschichte (SPL 8)
Der Arbeitsaufwand Ihrer Aufgabenstellung muss so gewählt sein, dass es möglich ist, die Arbeit innerhalb von sechs Monaten abzuschließen. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, Ihre Masterarbeit in diesem Zeitraum fertigzustellen.
Schritt 1: Finden Sie eine Betreuung für Ihre Masterarbeit
Als Betreuer*innen für Ihre Masterarbeit kommen in erster Linie alle Universitätsprofessor*innen, habilitierte Mitarbeiter*innen und Assistenzprofessor*innen (gemäß Kollektivvertrag) des Fachbereichs in Frage. Diese Personengruppen sind unmittelbar betreuungsberechtigt. Wenn Listen von möglichen Betreuer*innen verfügbar sind, sind diese am Fuß dieses Abschnitts angeführt.
Wenn Sie nicht sicher sind, wer für Sie in Frage kommt: Recherchieren Sie auf den Institutsseiten und schreiben Sie einzelne facheinschlägig qualifizierte Personen mit einer Erläuterung Ihres Themenvorschlags (Exposé) per Email an.
Allgemein gilt:
- Es kommen allein Personen aus dem wissenschaftlichen Personal der Universität Wien für die Betreuung Ihrer Masterarbeit in Frage.
- Es gibt bei Masterarbeiten keine Co- oder Zweitbetreuung. Ihre Betreuungsperson kann unter besonderen Bedingungen eine so genannte Mitbetreuung zur Unterstützung der Betreuung beantragen, aber dies liegt nicht in Ihrem Ermessen.
Sollten Sie mit Ihrem Themenvorschlag aus dem Personenkreis der Betreuungsberechtigten niemanden finden, kann die Studienprogrammleitung auf Antrag auch eine andere qualifizierte Person aus dem wissenschaftlichen Universitätspersonal heranziehen. In diesem Fall schicken Sie uns, zusammen mit der Themenanmeldung (Schritt 2), eine Email mit einer Erklärung, welche betreuungsberechtigten Personen Sie erfolglos um eine Betreuung ersucht haben. Diese Erklärung sollte auch eine Begründung für die alternative Personenwahl enthalten. Reichen Sie einen Lebenslauf (inkl. Publikationsliste) der betreffenden Person mit ein.
Falls Sie auch nach gründlicher Suche niemanden finden, melden Sie sich mit Ihrem Exposé direkt bei der Studienprogrammleitung.
Spezifische Hinweise
- MA Kunstgeschichte (SPL 8)
Schritt 2: Melden Sie die Masterarbeit an
Reichen Sie die Anmeldung vor Beginn der Bearbeitung per Email an das Studienservicecenter ein.
Sie benötigen folgende Unterlagen, die Sie auf der Seite des Büro Studienpräses finden:
Bei folgenden Masterstudien können Sie Ihren Themenvorschlag einem im Curriculum definierten Schwerpunkt zuordnen. Führen Sie gegebenenfalls den gewählten Schwerpunkt im Feld “Arbeitstitel” auf dem Formular “Anmeldung Thema und Betreuung” bei folgenden Studien zusätzlich an:
- MA Geschichte (SPL 7)
- MA Osteuropastudien (SPL 7)
- MA Klassische Archäologie (SPL 9)
- MA Kunstgeschichte (SPL 8)
- MA Zeitgeschichte und Medien (SPL 7)
Themenänderungen und Betreuer*innenwechsel sind jederzeit möglich und können mit Einreichung der gleichen Unterlagen beantragt werden.
Gut zu wissen: Ein im Laufe des Arbeitsprozesses veränderter Titel stellt keine Themenänderung dar - deshalb geben Sie uns zu Beginn nur einen Arbeitstitel bekannt.
Richtlinien für das Exposé
- Alle Masterstudien Geschichte (SPL 7)
- MA Kunstgeschichte (SPL 8)
Gut zu wissen: Die Studienprogrammleitung entscheidet innerhalb eines Monats über Ihren Antrag. Wenn Sie nach diesem Zeitraum nichts mehr von uns hören, gelten Thema und Betreuung als genehmigt. Den Status Ihrer Themenanmeldung können Sie in u:space (Studium → Studienabschluss → Plagiatsprüfung der Abschlussarbeit) kontrollieren.
Schritt 3: Schreiben Sie Ihre Masterarbeit
Zeit ist ein entscheidender Faktor. Um das Betreuungsverhältnis fokussiert und für beide Seiten gewinnbringend zu gestalten, ist ein regelmäßiger Austausch über den Stand der Arbeit im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen wichtig. In Betreuungsgesprächen sollten Sie die wechselseitigen Erwartungen abklären und mit Ihrer Betreuungsperson Vereinbarungen treffen,
- an welchen Stellen und zu welchen Zeitpunkten eine Interaktion wichtig ist,
- von wem die Initiative der Terminvereinbarung ausgeht,
- was vorzubereiten ist und welche Themen geklärt werden,
- wann es ein persönliches Gespräch digital oder vor Ort braucht.
Der Arbeits- und Schreibprozess einer Masterarbeit steht oft vor besonderen Herausforderungen. Nehmen Sie daher rechtzeitig Unterstützungsangebote in Anspruch. Ein guter Ausgangspunkt ist das Angebot des Centers for Teaching and Learning.
Schritt 4: Kontrollieren Sie Ihren Prüfungspass
Öffnen Sie Ihren Prüfungspass in u:space → Studium → Prüfungspass:
- Scheinen alle absolvierten Lehrveranstaltungen auf?
- Sind alle Lehrveranstaltungen dem richtigen Modul zugeordnet?
- Sind alle relevanten Ampeln im Prüfungspass “grün”?
Bei Fragen oder Fehlzuordnungen melden Sie sich bitte bei uns.
Einreichen des Prüfungspasses an der Studienservicestelle
Es ist erforderlich, dass Sie nach vollständiger Absolvierung aller Leistungen (exkl. Masterarbeit und Masterprüfung) den Prüfungspass per Email an der Studienservicestelle bestätigen lassen.
Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Wir melden uns bei Ihnen, wenn der Prozess erfolgreich beendet ist.
Nach der Einreichung darf der Prüfungpass nicht mehr verändert werden. Sie dürfen in diesem Studium keine weiteren Veranstaltungen oder Prüfungen absolvieren.
Schritt 5: Prüfen Sie Ihre persönlichen Daten vor dem Einreichen der Masterarbeit
Kontrollieren Sie Ihren Namen und Ihre akademischen Grade in u:space.
Persönliche Daten in u:space überprüfen
Die Schreibweise Ihres Namens ist nicht korrekt oder Sie möchten einen zweiten Vornamen ergänzen? Senden Sie den Scan eines entsprechenden Nachweises (z.B. Heiratsurkunde, Reisepass, Personalausweis) über den Servicedesk. Die Studienzulassung ändert Ihre Daten entsprechend der Schreibweise im Nachweis ab.
Datenänderung notwendig? Melden Sie sich über den Servicedesk
Schritt 6: Reichen Sie Ihre Masterarbeit ein
Das Einreichen der Masterarbeit setzt die Genehmigung von Thema und Betreuung (Schritt 2) voraus.
Das Einreichen umfasst zwei Schritte:
- Zuerst reichen Sie die digitale Version (Dateiformat: PDF/A-1 bzw. PDF/A-2) der Masterarbeit über u:space (Studium → Studienabschluss → Plagiatsprüfung der Abschlussarbeit) ein. Fragen zum Einreichprozess stellen Sie per Email an das Support-Team. Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie eine Hochladebestätigung. Diese unterschreiben Sie und senden Sie per E-Mail an das SSC. Bitte bringen Sie Ihre Arbeit erst dann zum Druck, wenn Sie die Rückmeldung über die erfolgreiche Plagiatsprüfung erhalten haben. Diese erfolgt per E-Mail an Ihren u:account.
- Nach erfolgreicher Plagiatsprüfung reichen Sie die Masterarbeit in gebundener Form im SSC ein: Zwei Bibliotheksexemplare, hart gebunden, doppelseitig bedruckt. Diese Druckversion muss mit der digital eingereichten Version text- und seitengleich sein. Erst mit der Abgabe in gebundener Form ist der Einreichprozess vollendet. Diese beiden Exemplare können Sie uns wie folgt zukommen lassen:
- Abgabe im SSC (Unicampus) nach Terminvereinbarung
- Abgabe in der Portiersloge des Unicampus während der Öffnungszeiten
- Postalische Sendung an das SSC
Gut zu wissen: Die Beurteilung einer Masterarbeit kann bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Diese Frist läuft ab der Vollendung des Einreichprozesses (Einreichen der Printversion). Nach Einlangen der Beurteilung erhalten Sie eine E-Mail von uns.
Hinweise zur Endredaktion Ihrer Masterarbeit
- Die Uni-weit geltenden strengen Formvorschriften für wissenschaftliche Arbeiten sind einzuhalten. Sie finden sie auf der Seite des Büro Studienpräses.
- Ihre Masterarbeit enthält Abbildungen? Dann konsultieren Sie die Checklist zur Bildnutzung auf der Seite des Büro Studienpräses.
- Sie haben Teile der Masterarbeit bereits wissenschaftlich publiziert? Die Verwendung von eigenen Publikationen in Masterarbeiten ist grundsätzlich möglich. Informationen dazu auf der Seite des Büro Studienpräses.
- Layout und Daten des Titelblattes sind vorgegeben. Das Titelblatt wird automatisch beim Einreichprozess aus den von Ihnen kontrollierten Daten generiert. Erstellen Sie also selbst kein Titelblatt.
- Die Masterarbeit darf aus Datenschutzgründen keine datenschutzwürdigen personenbezogenen Daten enthalten (keine Adressen, kein Lebenslauf, keine eidesstaatliche Erklärung usw.).
- Jede Masterarbeit muss ein deutschsprachiges Abstract im Umfang von mindestens 500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) enthalten. Sie sollten nach Möglichkeit zusätzlich ein englisches Abstract einfügen. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, ist ebenso ein Abstract in der jeweiligen Sprache zu verfassen.
Infos zur Plagiatsprüfung
Nach dem Einreichprozess in u:space kommt Ihre Arbeit zur Plagiatsprüfung. Sobald die Plagiatsprüfung abgeschlossen ist, werden Sie automatisch über Ihre u:account-E-Mail Adresse verständigt.
Offline-Stellen Ihrer Masterarbeit
Sie wollen nicht, dass Ihre Masterarbeit online auf dem Hochschulschriftenserver zugänglich ist? Geben Sie das im letzten Schritt des Einreichprozesses an.
Wichtig: Das Offline-Stellen der Online-Version ist nicht mit dem Sperren der Masterarbeit nach § 86 UG 2002 gleichzusetzen. Eine Sperre betrifft die Einsicht in gebundene Exemplare. Dafür sind bestimmte Sperrgründe erforderlich!
Schritt 7: Melden Sie sich zur Masterprüfung an
Die Anmeldung zur studienabschließenden Masterprüfung setzt den bestätigten Prüfungspass (Schritt 4) und die positive Beurteilung der Masterarbeit (Schritt 6) voraus. Sie erhalten vom SSC eine E-Mail, sobald Sie sich für die Abschlussprüfung anmelden können. Zuvor vereinbaren Sie einen Termin (Prüfungszeit, Prüfungsort, Raumbuchung über den Vorsitz) mit dem Prüfungssenat, der aus mindestens drei Personen besteht:
- Betreuer*in der Masterarbeit
- Zweitprüfer*in nach Wahl
- Vorsitzende*r nach Wahl
Als Mitglieder des Prüfungssenats kommen all jene in Frage, die für Masterarbeiten unmittelbar betreuungsberechtigt sind (siehe Schritt 1).
Die Prüfungsanmeldung erfolgt per Formular. Falls vereinbart ist, dass sich ein*e Prüfer*in digital zuschalten muss, vermerken Sie dies auf dem Formular. Bitte übermitteln Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular (inkl. Ort und Zeit) per E-Mail bis spätestens 14 Tage vor dem mit dem Prüfungssenat vereinbarten Termin. Sie erhalten vor der Prüfung eine Nachricht, wenn Prüfungstermin und Prüfungssenat von der Studienprogrammleitung genehmigt wurde.
Formular Ausfüllhilfe "Art der Prüfung"
Je nach Mastercurriculum ist die “Art der Prüfung” vorgegeben: “Defensio” oder “Defensio und weitere Fächer”.
- “Defensio” bedeutet: Prüfungsgebiet ist das Thema der Masterarbeit inklusive des wissenschaftlichen Umfelds der Masterarbeit. Im Falle einer Defensio ist das Thema der Masterarbeit sowohl als erstes als auch als zweites Prüfungsfach einzutragen.
- Im Falle eines “weiteren Fachs” ist ein vom Thema der Masterarbeit abgegrenztes Prüfungsgebiet (Prüfungsfach) mit dem*der Zweitprüfer*in zu vereinbaren.
Was die jeweiligen Curricula als Art der Prüfung festlegen
Defensio und weiteres Prüfungsfach (aus Pflicht- oder Wahlmodul)
Defensio und weiteres Prüfungsfach (aus Griechische Geschichte/Römische Geschichte /Spätantike/Altertumskunde/Etruskologie)
reine Defensio: Thema der Masterarbeit ist erstes und zweites Prüfungsfach
Defensio und weiteres Prüfungsfach (aus den Modulen M100, M200, M300, M400)
Defensio und weiteres Prüfungsfach [Vermerken Sie auf dem Formular in Klammern nach dem Prüfungsthema das Fachgebiet der Masterarbeit und das Fachgebiet des zweiten Prüfungsfachs - diese müssen verschieden sein!]
- Master Lehramt neu (Curriculum ab 1.10.26): reine Defensio: Thema der Masterarbeit ist erstes und zweites Prüfungsfach
- Master Lehramt alt (auslaufendes Curriculum): Defensio und Zweitprüfung aus dem zweiten Unterrichtsfach
Defensio und weiteres Prüfungsfach [wird die Masterarbeit im Bereich Globalgeschichte geschrieben, ist als weiteres Fach eine andere Spezialdisziplin der Global Studies zu wählen et vice versa. Vermerken Sie auf dem Formular in Klammern nach dem Prüfungsthema, ob es sich um Globalgeschichte oder ob es sich um Global Studies handelt!]
Defensio und weiteres Prüfungsfach [wenn die Masterarbeit im Bereich Historische Hilfswissenschaften/Geschichtsforschung geschrieben wurde, muss das weitere Fach aus dem Bereich Archive/Medienarchive gewählt werden et vice versa]
Defensio und weiteres Prüfungsfach (aus den zwei weiteren disziplinären Vertiefungen)
Defensio und weiteres Prüfungsfach
Defensio und weiteres Prüfungsfach [falls die Masterarbeit nicht den Fachgebieten Griechische oder Römische Archäologie zugeordnet ist, muss das zweite Prüfungsthema
aus einem dieser beiden Fachgebiete gewählt werden]
Defensio und weiteres Prüfungsfach (Prüfung über ein Thema aus einem der Bereiche des Fachs oder über Fragen der Methoden/Theorie)
Prüfungsgespräch über das Thema der Masterarbeit sowie zwei weitere Prüfungsfächer (= drei Prüfungsteile)
Defensio und weiteres Prüfungsfach (aus den Themenbereichen: Theorie und Methodik, Urgeschichte, Frühgeschichte und Historische Archäologie)
Defensio und weiteres Prüfungsfach (aus dem Bereich der Pflichtmodule)
[Infobox optional bei Bedarf]
Gut zu wissen: Die offizielle Anmeldung zur Masterprüfung setzt voraus, dass Sie zuvor mit einer*m Zweitprüfer*in eine informelle Vereinbarung über ein Prüfungsgebiet getroffen haben. Falls Sie unsicher sind, ob der*die von Ihnen kontaktierte Zweitprüfer*in und das vereinbarte Prüfungsgebiet dem Regeln des Studienrechts und dem Curriculum entsprechen, melden Sie sich direkt bei der Studienprogrammleitung zur Vorabklärung.
Spezifische Hinweise
- Bestätigung des zweiten Prüfungsthemas (SPL 8, MA Kunstgeschichte)
- Terminvereinbarung Abschlussprüfung (SPL 8, MA Kunstgeschichte)
Schritt 8: Die Masterprüfung
Die Identität des*der Prüfungskandidat*in ist vor der Prüfung festzustellen. Sie sind daher verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen.
Masterprüfungen sind öffentliche Veranstaltungen, das heißt, Sie können nach Maßgabe der Raumkapazität eine Vertrauensperson und Gäste mitbringen. Auch weitere Personen können der Prüfung unangemeldet beiwohnen.
Eine bestimmte Prüfungsdauer ist nicht vorgeschrieben, aber eine Länge von bis zu 45 Minuten ist üblich.
Vereinbaren Sie mit der Betreuungsperson der Masterarbeit, in welcher Form Sie zu Beginn der Prüfung das Projekt Ihrer Masterarbeit und deren Ergebnisse kurz präsentieren.
Die Noten der Prüfungsteile sowie die Gesamtnote werden unmittelbar im Anschluss an die Prüfung unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Prüfungssenat diskutiert und festgelegt. Die Benotung wird Ihnen im unmittelbaren Anschluss bekannt gegeben.
Spezifische Hinweise
Ablauf der Masterprüfung (SPL 8, MA Kunstgeschichte)
Schritt 9: Füllen Sie das UHStat2-Formular aus
Das UHStat2-Formular ist gesetzlich verpflichtend. Es fragt nach studienbezogenen Auslandsaufenthalten.
Wichtig: Ihr Abschlussmonat ist der Monat Ihrer letzten Prüfungsleistung, nicht der Monat der Einreichung.
Schritt 10: Ihre Abschlussdokumente
Sobald Ihre Daten erfolgreich verarbeitet wurden, erhalten Sie per E-Mail alle Abschlussdokumente:
- Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades
- Abschlusszeugnis
- Diploma Supplement mit Notendurchschnitt
Die Ausstellung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach der Abschlussprüfung.