Sperre der Dissertation

Es ist möglich, Dissertationen von der Veröffentlichungspflicht auszunehmen.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einer (befristeten) Sperre  von Print- und E-Version einerseits und einer (unbefristeten) Nichtveröffentlichung der E-Version andererseits. Genaue Informationen finden Sie hier.

Das Formular Sperre der Dissertation muss ausgefüllt und vom/von der Betreuerin unterschrieben mit der Einreichung der Dissertation (jedenfalls vor Beurteilung Ihrer Arbeit) am SSC abgegeben werden.

Die/der Studienpräses entscheidet über den beantragten Ausschluss von der Veröffentlichung.
Der Ausschluss muss dadurch begründet sein, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind.