Einreichen der Abschlussarbeit
Aktueller Hinweis: Ab 05.03.2024 erfolgt die Einreichung der digitalen Version der wissenschaftlichen Arbeit über u:space. Das Titelblatt wird dabei im Einreichprozess generiert.
Voraussetzung für die Einreichung der wissenschaftlichen Arbeit ist die Meldung von Thema und Betreuung sowie die Abgabe des Formulars "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis".
Die Formvorschriften für wissenschaftliche Arbeiten sind einzuhalten. Aus Datenschutzgründen ist kein Lebenslauf bzw. keine eidesstattliche Erklärung einzufügen.
Weitere Informationen zur Verwendung von Publikationen in wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie auf der Webseite des Büros Studienpräses.
Ablauf der Einreichung
1. Sie müssen die Arbeit zunächst elektronisch zur Plagiatsprüfung über u:space einreichen. Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie eine Hochladebestätigung. Diese mailen Sie bitte unterschrieben dem SSC.
2. Werden Textgleichheiten der Arbeit mit anderen Texten festgestellt, prüft die Studienprogrammleitung, ob es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt. Bitte bringen Sie Ihre Arbeit erst zum Druck, nachdem Sie die Rückmeldung (Email an Ihren u:account) über eine erfolgreiche Plagiatsprüfung erhalten haben. Die Druckversion muss mit der elektronisch eingereichten Version genau übereinstimmen.
3. Nach erfolgreicher Plagiatsprüfung müssen Sie die Arbeit hart gebunden im SSC einreichen.
Die Druckversion (2 Exemplare, hart gebunden, doppelseitig bedruckt)...
- können Sie gegen vorheriger, persönlicher Terminvereinbarung im SSC abgeben,
- außerhalb der Öffungszeiten in der Portiersloge am Campus (Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr) abgeben.
- Alternativ dazu können Sie uns die Arbeiten auch postalisch zukommen zu lassen. Beachten Sie bitte, dass Sie zur Abgabe jedenfalls verpflichtet sind (§ 86 UG).
4. Bei heiratsbedingter Namensänderung mailen Sie uns bitte auch Ihre Heiratsurkunde.
5. Optional: Ansuchen um Zuteilung von Prüfer*innen: Dient der Vorab-Genehmigung der Wahl des 2. Prüfungsfaches der Prüfer*innen bei der Abschlussprüfung und kann auch entfallen (bei Nichtabgabe erfolgt die Genehmigung erst bei der Prüfungsanmeldung); nicht zutreffend beim Studium Byzantinistik und Neogräzistik
- Mails dürfen unsererseits ausschließlich von Ihrem Unet-Mail-Account akzeptiert werden.
Informationen zum Einreichprozess
Zunächst müssen Sie die Daten in u:space überprüfen, die auf das Titelblatt gedruckt werden. Sie werden direkt aus der Datenbank der Universität Wien übernommen und betreffen neben Ihrem Namen Ihre bereits erworbenen akademischen Grade und auch Angaben zur Betreuung und etwaiger Mitbetreuung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit.
Jede Abschlussarbeit muss ein deutschsprachiges Abstract im Umfang von mindestens 500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) enthalten. Das Abstract ist eine kurze Zusammenfassung der zentralen Punkte Ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Sie sollten nach Möglichkeit zusätzlich ein englisches Abstract einfügen. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, ist ebenso ein
Abstract in der jeweiligen Sprache mitzubinden.
Bitte beachten Sie, dass je nach Curriculum ein weiteres verpflichtendes fremdsprachiges Abstract erforderlich sein kann.
Für das Titelblatt der wissenschaftlichen Arbeit gibt es konkrete Vorgaben an das Layout und die angeführten Daten. Um sicherzustellen, dass Ihr Titelblatt formal und inhaltlich korrekt ist, wird das System in u:space es automatisch aus Ihren Daten erstellen. Bitte verwenden Sie kein vorab selbst erstelltes Titelblatt, da dieses bei der Formalkontrolle nicht akzeptiert wird.
Die Beurteilung erfolgt auf Basis der E-Version, die wir nach Abschluss der Plagiatsprüfung an Ihre Beurteiler*in (Betreuer*in) weiterleiten. Sie kann gemäß Satzung bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen. Nach Einlangen der Beurteilung am SSC werden Sie von uns per E-Mail an Ihren U:Account verständigt.
Hier finden Sie Leitfäden und Checklisten zu den Themen Urheberrecht (Bildrechte) und Datenschutz.
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz bei studentischen sozialwissenschaftlicher Umfragen (juristischer Leitfaden).
Nachweis der absolvierten Module:
Der Prüfungspass in nach erfolgreicher Absolvierung aller notwendigen Prüfungen an der zuständigen StudenServiceStelle unabhängig von der Abgabe der Masterarbeit eingereicht werden.