Anerkennung

Anerkennungen sind im § 78 UG geregelt. Anerkennungsverfahren können gem. AVG  bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen. Zu unterscheiden sind

  • bescheidmäßige Verfahren, über die auf Antrag  zu entscheiden ist und
  • Anerkennungen, die aufgrund einer im Mitteilungsblatt der Universität Wien veröffentlichten Anerkennungsverordnung einzutragen sind. Letztere sind beim Umstieg von auslaufenden in aktuelle Curriculumsversionen relevant. Allerdings gibt es nicht für alle auslaufenden/ausgelaufenen Curricula Anerkennungsverordnungen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen StudienServiceStelle (SSSt).

Nähere Informationen zum Thema Anerkennungen finden Sie auf der Webseite des Studienpräses
Informieren Sie sich bitte auch auf der Website Ihrer Studienprogrammleitung. Vor der Antragstellung und für nähere Auskünfte und Beratung wenden Sie sich bitte unbedingt an die zuständige StudienServiceStelle.