Anmeldung zur letztmöglichen Wiederholung einer Prüfung

 

Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen

Wiederholungsmöglichkeiten:

Positiv beurteilte Prüfungen können Sie bis 12 Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des  Studiums einmal wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.

Für negativ beurteilte Prüfungen gibt es drei Wiederholungsmöglichkeiten, also 4 Antrittsmöglichkeiten. Der vierte Antritt ist eine kommissionelle Prüfung, auf Ihren Antrag hin kann auch schon der dritte Antritt kommissionell abgehalten werden.

Für die letzte Prüfung eines Studiums gibt es eine weitere Wiederholungsmöglichkeit (§ 77 Abs.2 UG)

Wird auch der letztmögliche Antritt zu einer Prüfung nicht positiv absolviert, werden Sie mit dem  Prüfungsdatum für das betreffende Studium an der Univiersität Wien gesperrt. Sie können zu diesem Studium allerdings an einer anderen Universität in Österreich zugelassen werden.

Anmeldung zur kommissionellen Wiederholungsprüfung

Kommissionelle Wiederholungsprüfungen  haben  in dem im Curriculum für diese Prüfung vorgeschrieben Modus (schriftlich/mündlich/kombiniert) stattzufinden.

  • Handelt es sich um eine schriftliche Prüfung, so wird diese in der Regel gemeinsam mit allen anderen Studierenden zum festgelegten Termin absolviert. Die Prüfungsarbeit wird anschließend der Kommission zur Beurteilung übermittelt.
  • Für mündliche Prüfungen ist ein eigenerTermin festzulegen.

In beiden Fällen wird ein Prüfungssenat eingesetzt. Den Vorsitz führt die Studienprogrammleitung, zu Prüfer*innen werden idR. der*die Lehrveranstaltungsleiter*in sowie ein*e weitere*r fachlich qualifiizierte Lehrende*r bestellt. Diebezüglich haben Sie ein Vorschlagsrecht.

Melden Sie Sie den, mit dem (gewünschten) Prüfungssenat  vereinbarten Prüfungstermin spätestens 14 Tage vorher mit dem dafür vorgesehenen Formular am SSC an. Eine Anmeldung über U:Space ist nicht möglich.

ACHTUNG: Die Wiederholung prüfungsimmanenter LVn besteht in einem neuerlichen Besuch der LV in einem weiteren Semester. Der Besuch dieser LV kann bei negativem Erfolg ebenfalls 3mal wiederholt werden. Eine kommissionelle Prüfung findet nicht statt.