Die Änderung der Kombination von Unterrichtsfächern

Die Änderung der Kombination von Unterrichtsfächern im Rahmen des Diplom-Lehramtsstudiums ist ausschließlich dann möglich, wenn die gewünschten Fächer bereits in einer vorhandenen Kombination studiert werden.

z.B.: Studiert werden aktuell die Kombination A/B und C/D, abschließen möchte man aber nun die Kombination B/D.

Voraussetzungen für den Umstieg in diese Kombination im Rahmen eines Diplomstudiums

  • Die 1. Abschnitte in beiden Unterrichtsfächern und der pädagogischen Ausbildung müssen abgeschlossen sein
  • Für die 2. Abschnitte müssen die Prüfungspässe beider Unterrichtsfächer und der pädagogischen Ausbildung abgeschlossen sein
  • Die Diplomarbeit ist in einem der beiden UF gemeldet und genehmigt (Ansuchen um Thema und Betreuung), aber noch nicht eingereicht und beurteilt
  • Es fehlen also nur noch die Einreichung und Beurteilung der Diplomarbeit und die Diplomprüfung

Vorgehensweise für den Wechsel:

  • Studierende geben Ihren Änderungswunsch der Kombination am SSC Ihres Diplomarbeitsfaches bekannt
  • Die Prüfung der relevanten Prüfungspässe durch die beteiligten SStn (2x UF und Pädagogik) muss zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen sein
  • Durch jenes SSC, in dessen Fach die Diplomarbeit geschrieben wird (und damit auch die Abschlussunterlagen ausgestellt werden) erfolgt eine E-Mail an die Studienzulassung
  • Nach erfolgter Zulassung wird das SSC von der Zulassung per E-Mail informiert
  • Nach der Zulassung zur neuen Kombination funktioniert die weitere Handhabung wie bei einem neuem Studium. Leistungen aus den vorgehenden Studien werden mit Einzelanerkennungsbescheid, oder bei bereits eingetragenen Abschnitten als ganzes, anerkannt. Ein gesonderter Anerkennungsantrag ist nicht mehr zu stellen, da dieser im Formular "Änderungswunsch der Kombination" enthalten ist.