Einreichung der Diplomarbeit

Bitte beachten Sie die

Reichen Sie bitte folgende Unterlagen per E-Mail am SSC ein: das Abwarten der Plagiatsprüfung ist nicht notwendig!

  • Einreichbogen 
  • Hochladebestätigung - unterschrieben (Nachweis über die Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit in elektronischer Form). (Beachten Sie bitte, dass das Abstract im Rahmen der Metadaten, ungeachtet der Bestimmungen für das in die Arbeit einzubindende Abstract, max. 250 Wörter umfassen soll)
  • Formblatt zum Einreichen der wiss. Arbeit: Einreichformular
  • Aktuelles Studienblatt (wenn möglich)
  • Diplomprüfungszeugnis über den Abschluss des 1. Studienabschnittes (wenn 313 an zweitgereihter Stelle ihrer Fächerkombination steht)
  • Abschlussbescheinigung (gelber Prüfungpass) über die allgemeine pädagogische Ausbildung und über das Schulpraktikum (SSC LehrerInnenbildung); 
  • Allfällige Nachweise über Namensänderungen (Heiratsurkunde)
  • Für die Abgabe der Printversion (2 Exemplare, hart gebunden, doppelseitig bedruckt) steht Ihnen ab sofort der "HIST-KULT-TROLLEY" in der Portiersloge am Campus von Montag bis Freitag von  7:00 bis 19:00 Uhr  zur Verfügung. Bitte legen Sie die Arbeiten aus Datenschutzgründen verpackt in den Trolley. Alternativ dazu können sie uns die Arbeiten auch postalisch zukommen zu lassen.  Beachten Sie bitte, dass Sie zur Abgabe jedenfalls verpflichtet sind (§ 86 UG))

Bei Vorhandensein eines akademischen Grades kontrollieren Sie bitte im UNIVIS online, ob dieser korrekt und vollständig eingetragen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das Referat Studienzulassung!

 

ACHTUNG: Ab 01.10.2015 ist ein zweisprachiges Titelblatt einzubinden!

Bitte gestalten Sie das Deckblatt gemäß den gültigen Formvorschriften. Hier finden Sie eine Mustervorlage.

Um das Deckblatt online auszufüllen und auszudrucken, klicken Sie bitte hier:

  • für weibliche Studierende
  • für männliche Studierende

ACHTUNG: Der Titel ist nur in jener Sprache anzugeben, die genehmigt wurde!!

Hier finden Sie eine genaue Erläuterung zum Titelblatt!

Die Mitbetreuung ist am Titelblatt nur dann anzuführen, wenn diese von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer beantragt und genehmigt wurde. Sie wurden in diesem Fall davon per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Wenn keine Mitbetreuung beauftragt wurde, ist diese Zeile zur Gänze zu streichen.

Wenn Sie eine mehrbändige Arbeit einreichen, so ist in allen Bänden ein Titelblatt einzubinden. Unter dem Titel Ihrer Arbeit vermerken Sie bitte "Band 1 von 2 / Volume 1 of 2" (Band 2 von 2 / Volume 2 of 2).

Wenn Sie eine gemeinsam verfasste Arbeit einreichen, so ist die Mitverfasserin/der Mitverfasser am Titelblatt anzuführen. Unter Ihrem Namen vermerken Sie bitte "gemeinsam mit /in collaboration with"

ACHTUNG! Die Matrikelnummer ist NICHT am Deckblatt anzuführen!!
Studienkennzahlen sind laut Studienblatt anzuführen: z.B. UA 190 313 344

Nachweis des 1. Teils der 2. Diplomprüfung:
Prüfungspass, Sammelzeugnis sowie etwaige Anerkennungsbescheide für das Fach der Diplomarbeit können nach erfolgreicher Absolvierung aller für den 2. Studienabschnitt notwendigen Prüfungen an der jeweils zuständigen SSS unabhängig von der Abgabe der Diplomarbeit eingereicht werden und werden intern weitergeleitet. Den dazu erforderlichen Einreichbogen erhalten Sie an der für Sie zuständigen StudienServiceStelle. Die Bearbeitung kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Nach Erfüllungen aller Voraussetzungen können Sie sich zu den Abschlussprüfungen anmelden! Nähere Informationen finden Sie unter "Diplomprüfung (Abschlussprüfung)"