Sperre der Diplomarbeit

Es ist möglich, Diplomarbeiten von der Veröffentlichungspflicht auszunehmen.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einer (befristeten) Sperre  von Print- und E-Version einerseits und einer (unbefristeten) Nichtveröffentlichung der E-Version andererseits. Genaue Informationen finden Sie hier.

Das Formular Sperre der Diplomarbeit muss ausgefüllt und vom/von der BeteuerIn unterschrieben mit der Einreichung der Diplomarbeit (jedenfalls vor Beurteilung Ihrer Arbeit) am SSC abgegeben werden. Die/der Studienpräses entscheidet über den beantragten Ausschluss von der Veröffentlichung. Der Ausschluss muss dadurch begründet sein, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind.