Bachelorzeugnis

Bitte reichen Sie Ihren Prüfungspass an der zuständigen StudienServiceStelle ein. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen und auf welchem Weg diese einzureichen sind, erfahren Sie auf den jeweiligen Homepages.
Die Unterlagen werden anschließend intern an uns (SSC) weitergeleitet.

Bei Vorhandensein eines akademischen Grades kontrollieren Sie bitte im UNIVIS online, ob dieser korrekt eingetragen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das Referat Studienzulassung!

Bitte beachten Sie, dass das Datum der letzten für das betreffende Studium vorgeschriebenen Prüfung auch das Abschlussdatum ist.

Gem. § 68 (1) UG 2002 erlischt die Zulassung zu einem Studium mit dem Datum des Abschlusses. (Bei Anerkennungen des gesamten Studiums nach Übertritt entspricht das Abschlussdatum dem Beginndatum!!) Sollte keine aufrechte Zulassung zu einem weiteren Studium bestehen, so ist die Ablegung von Prüfungen bzw. der Besuch prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen nach diesem Datum nicht zulässig.

Die Beantragung der Abschlussdokumente bleibt davon unberührt und kann selbstverständlich erst nach Studienabschluss erfolgen.

Die amtssignierten Abschlussdokumente werden Ihnen innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung des Prüfungsasses per E-Mail zugestellt. Voraussetzung ist die Teilnahme an der statistischen Erfassung von studienbezogenen Auslandsaufenthalten.

Wenn Sie ein fachgleiches Masterstudium anschließen möchten, so können Sie die Möglichkeit einer tagesaktuellen Zulassung nützen. Diese ist beim Ansuchen auf Zulassung zum Masterstudium ausdrücklich zu beantragen.

Nähere Informationen finden Sie hier.