Sperre der Masterarbeit
Es ist möglich, Masterarbeiten befristet von der Veröffentlichungspflicht auszunehmen.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einer (befristeten) Sperre von Print- und E-Version einerseits und einer (unbefristeten) Nichtveröffentlichung der E-Version andererseits.
Genaue Informationen finden Sie hier.
Das Formular Sperre der Masterarbeit muss ausgefüllt und vom/von der Betreuerin unterschrieben gemeinsam mit der Hochladebestätigung (jedenfalls vor Beurteilung Ihrer Arbeit) per E-Mail ausschließlich von Ihrem Unet-Mail-Account ans SSC geschickt werden.
Die/der Studienpräses entscheidet über den beantragten Ausschluss von der Veröffentlichung. Der Ausschluss muss dadurch begründet sein, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind.
Informationsblatt vom Büro Studienpräses