Einreichen der Abschlussarbeit

  • Hier finden Sie die Information zur Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften
  • Bitte informieren Sie sich über die Voraussetzungen für das Einreichen der Masterarbeit und zu den Modalitäten der Abschlussprüfung auf der Website Ihrer Studienprogrammleitung. Einen kurzen Überblick finden Sie hier
  • Alle Masterarbeiten haben eine deutschsprachige Zusammenfassung (Abstract) im Anhang zu enthalten.

Reichen Sie bitte dann folgende Unterlagen per E-Mail am SSC ein: (die positive Plagiatsüberprüfung muss nicht abgewartet werden)

  • Hochladebestätigung - unterschrieben (Nachweis über die Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit in elektronischer Form. Beachten Sie bitte, dass das Abstract im Rahmen der Metadaten, ungeachtet der Bestimmungen für das in die Arbeit einzubindende Abstract, max. 250 Wörter umfassen soll)
  • optional: Ansuchen um Zuteilung von PrüferInnen: dient der Vorab-Genehmigung der Wahl des 2. Prüfungsfaches und der Prüfer*innen bei der Abschlussprüfung und kann auch entfallen (bei Nichtabgabe erfolgt die Genehmigung erst bei der Prüfungsanmeldung);  nicht zutreffend beim Studium Byzantinisik und Neogräzistik (kein 2. Prüfungsfach)

Die Printversion - 2 Exemplare, hart gebunden, doppelseitig bedruckt - können Sie anschließend

  • zu den Öffnungszeiten im SSC abgeben
  • außerhalb der Öffungszeiten in der  Portiersloge am Campus (Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr) abgeben.
  • Alternativ dazu können sie uns die Arbeiten auch postalisch zukommen zu lassen.  Beachten Sie bitte, dass Sie zur Abgabe jedenfalls verpflichtet sind (§ 86 UG)

 

Hinweise zum Deckblatt:

Bitte gestalten Sie das Deckblatt gemäß den gültigen Formvorschriften:

Weitere Hinweise:

  • ACHTUNG: Der Titel ist nur in jener Sprache anzugeben, die genehmigt wurde!!
  • Die Mitbetreuung ist am Titelblatt nur dann anzuführen, wenn diese von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer beantragt und genehmigt wurde. Sie wurden dann davon per E-Mail in Kenntnis gesetzt.
  • Wenn Sie eine mehrbändige Arbeit einreichen, so ist in allen Bänden ein Titelblatt einzubinden. Unter dem Titel Ihrer Arbeit vermerken Sie bitte "Band 1 von 2 / Volume 1 of 2" (Band 2 von 2 / Volume 2 of 2).
  • Wenn Sie eine gemeinsam verfasste Arbeit einreichen, so ist die Mitverfasserin/der Mitverfasser am Titelblatt anzuführen. Unter Ihrem Namen vermerken Sie bitte "gemeinsam mit /in collaboration with"
  • Die Matrikelnummer ist NICHT am Deckblatt anzuführen!!
  • Bei Vorhandensein eines akademischen Grades kontrollieren Sie bitte im UNIVIS online, ob dieser korrekt und vollständig eingetragen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das Referat Studienzulassung

Die Beurteilung erfolgt auf Basis der E-Version, die wir nach Abschluss der Plagiatsprüfung an Ihre Beurteiler*in (Betreuer*in) weiterleiten. Sie kann gem. Satzung bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen. Nach Einlangen der Beurteilung am SSC werden Sie von uns per E-Mail an Ihren U:Account verständigt.


Hier finden Sie Leitfäden und Checklisten zu den Themen Urheberrecht (Bildrechte) und Datenschutz.

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz bei studentischen sozialwissenschaftlicher Umfragen (juristischer Leitfaden).


Nachweis der absolvierten Module:

Der Prüfungspass in nach erfolgreicher Absolvierung aller notwendigen Prüfungen an der zuständigen StudenServiceStelle unabhängig von der Abgabe der Masterarbeit eingereicht werden.