Einreichen der Abschlussarbeit

Bitte beachten Sie die

Reichen Sie bitte dann folgende Unterlagen per E-Mail am SSC ein: das Abwarten der Plagiatsprüfung ist nicht notwendig!

  • Hochladebestätigung - unterschrieben (Nachweis über die Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit in elektronischer Form. Beachten Sie bitte, dass das Abstract im Rahmen der Metadaten, ungeachtet der Bestimmungen für das in die Arbeit einzubindende Abstract, max. 250 Wörter umfassen soll) 
  • Allfällige Nachweise einer Namensänderung (Heiratsurkunde)

Die Printversion - 2 Exemplare, hart gebunden, doppelseitig bedruckt - können Sie anschließend

  • zu den Öffnungszeiten im SSC abgeben
  • außerhalb der Öffungszeiten in der Portiersloge am Campus (Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr) abgeben.
  • Alternativ dazu können sie uns die Arbeiten auch postalisch zukommen zu lassen.  Beachten Sie bitte, dass Sie zur Abgabe jedenfalls verpflichtet sind (§ 86 UG) 

Hinweise zum Deckblatt:

Bitte gestalten Sie das Deckblatt gemäß den gültigen Formvorschriften.
Deckblatt online

  •  ACHTUNG: Der Titel ist nur in jener Sprache anzugeben, die genehmigt wurde!!
  • Die Mitbetreuung ist am Titelblatt nur dann anzuführen, wenn diese von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer beantragt und genehmigt wurde. Sie wurden dann davon per E-Mail in Kenntnis gesetzt.
  • Wenn Sie eine mehrbändige Arbeit einreichen, so ist in allen Bänden ein Titelblatt einzubinden. Unter dem Titel Ihrer Arbeit vermerken Sie bitte "Band 1 von 2 / Volume 1 of 2" (Band 2 von 2 / Volume 2 of 2).
  • Wenn Sie eine gemeinsam verfasste Arbeit einreichen, so ist die Mitverfasserin/der Mitverfasser am Titelblatt anzuführen. Unter Ihrem Namen vermerken Sie bitte "gemeinsam mit /in collaboration with"
  • Die Matrikelnummer ist NICHT am Deckblatt anzuführen!!
  • Bei Vorhandensein eines akademischen Grades kontrollieren Sie bitte im UNIVIS online, ob dieser korrekt und vollständig eingetragen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das Referat Studienzulassung

Die Beurteilung erfolgt auf Basis der E-Version, die wir nach Abschluss der Plagiatsprüfung an Ihre Beurteiler*in (Betreuer*in) weiterleiten. Sie kann gem. Satzung bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen. Nach Einlangen der Beurteilung am SSC werden Sie von uns per E-Mail an Ihren U:Account verständigt.

Nachweis der absolvierten Module:

Der Prüfungspass im UF Geschichte kann nach erfolgreicher Absolvierung aller notwendigen Prüfungen an der StudenServiceStelle Geschichte unabhängig von der Abgabe der Masterarbeit eingereicht werden.