Dissertation

Im Zentrum des Doktoratsstudiums stehen die eigenständige wissenschaftliche Forschung und das Abfassen der Dissertation.

Für das Schreiben Ihrer Dissertation beachten Sie bitte folgende Hinweise:Information zur Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften

Hier finden Sie Leitfäden und Checklisten zu den Themen Urheberrecht (Bildrechte) und Datenschutz.

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz bei studentischen sozialwissenschaftlicher Umfragen (juristischer Leitfaden).

 

Die Beurteilung der Dissertation am Ende des Doktorats erfolgt durch zwei Beurteiler*innen. Die*der Studierende und die betreuenden Personen haben diesbezüglich ein Vorschlagsrecht.Mindestens eine*r der beiden Beurteiler*innen sollte von einer anderen Einrichtung als der Universität Wien sein. Die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers der Dissertation ist nur in begründeten Fällen zulässig, in diesem Fall ist jedenfalls auch die Beurteilung durch eine fachlich entsprechend ausgewiesene externe Person vorzusehen. 

Die Bestellung der Beurteiler*innen erfolgt durch den*die Studienpräses im Einvernehmen mit der Studienprogrammleitung. Nach erfolgter positiver Beurteilung muss die Dissertation in einer öffentlichen Defensio verteidigt werden. 

Es können nur Beurteiler*innen vorgeschlagen werden, die ihre Bereitschaft zur Übernahme dieser Funktion bestätigt haben. Der Erstkontakt ist insbesondere bei externen Personen durch Ihre*n Betreuer*in herzustellen. Ist die Bereitschaft gegeben, reichen Sie bitte folgende Formulare bei uns ein:

Für die Bestellung der Beurteiler*innen legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

Für externe Beurteiler*innen zusätzlich:

  • wissenschaftliches Curriculum Vitae des/der gewünschten Beurteiler*n (max. 1 Seite)

Bitte senden Sie uns diese Unterlagen per E-Mail an: ssc.historische-kulturwissenschaften@univie.ac.at

Wir empfehlen dringend, die Zuweisung der Beurteiler*nnen spätestens 4 Wochen vor Einreichung der Dissertation zu beantragen.

Die Beurteiler*innen werden vom SSC kontaktiert und erhalten Informationen zum Beurteilungsprocedere und zu den studienrechtlichen Bedingungen (z.B. der 4-monatigen Beurteilungsfrist) sowie zum Ablauf der Defensio, zu der lt. Richtlinie der Studienprogrammleitung beide Beurteiler*innen eingeladen werden.

 

Fertigstellung und Einreichung der Dissertation

Die Dissertation ist sowohl in elektronischer als auch in gedruckter Version einzureichen. die elektronische Abgabe hat vor der Abgabe der Printversion zu erfolgen.

Hinweise zur Fertigstellung:

  • Das Titelblatt ist zweisprachig und den Formvorschriften entsprechend zu gestalten. Mustervorlage.
    Um das Deckblatt online auszufüllen und auszudrucken, klicken Sie bitte hier:
    -für weibliche Studierende
    -für männliche Studierende
    Hier finden Sie eine genaue Erläuterung zum Titelblatt!
    ACHTUNG: Der Titel ist nur in jener Sprache anzugeben, die genehmigt wurde!!
  • Eine Mitbetreuung ist am Titelblatt nur dann anzuführen, wenn diese von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer beantragt und genehmigt wurde. Sie wurden dann davon per E-Mail in Kenntnis gesetzt.
    ACHTUNG: Bitte verwechseln Sie nicht die Genehmigung von zwei oder mehreren BetreuerInnen im Rahmen der Themenanmeldung mit der davon unabhängigen "Mitbetreuung"  (§ 15 (11) des studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Wien). Letztere kann nicht von Ihnen selbst beantragt und nur von den in der Satzung definierten Personengruppen wahrgenommen werden. Wenn keine Mitbetreuung beauftragt wurde, ist diese Zeile zur Gänze zu streichen.
  • Wenn Sie eine mehrbändige Arbeit einreichen, so ist in allen Bänden ein Titelblatt einzubinden und auch so hochzuladen. Unter dem Titel Ihrer Arbeit vermerken Sie bitte "Band 1 von 2 / Volume 1 of 2" (Band 2 von 2 / Volume 2 of 2).
  • Wenn Sie eine gemeinsam verfasste Arbeit einreichen, so ist die Mitverfasserin/der Mitverfasser am Titelblatt anzuführen. Unter Ihrem Namen vermerken Sie bitte "gemeinsam mit /in collaboration with"
  • Die Matrikelnummer ist NICHT am Deckblatt anzuführen!
  • Studienkennzahlen sind laut Studienblatt anzuführen: z.B. A 792 312
  • Eine Kurzfassung in deutscher, wenn möglich in englischer Sprache (je mind. 100 Wörter) ist im Anhang einzubinden
  • Bitte keinen Lebenslauf einbinden.
  • Bei Vorhandensein eines akademischen Grades kontrollieren Sie bitte in u:space, ob dieser korrekt und vollständig eingetragen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das Referat Studienzulassung!

Reichen Sie anschließend bitte Folgendes per E-Mail am SSC ein: (das Abwarten der Plagiatsprüfung ist nicht notwendig)

Die Printversion - 3 Exemplare, hart gebunden, doppelseitig bedruckt - können Sie anschließend

  • zu den Öffnungszeiten im SSC abgeben
  • außerhalb der Öffungszeiten in der Portiersloge am Campus (Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr) abgeben.
  • Alternativ dazu können sie uns die Arbeiten auch postalisch zukommen zu lassen.  Beachten Sie bitte, dass Sie zur Abgabe jedenfalls verpflichtet sind (§ 86 UG)

Die  Beurteiler*innen Ihrer Dissertation erhalten nach abgeschlossener Plagiatsprüfung die elektronische Version per E-Mail. Die Begutachtungsfrist beträgt bis zu 4 Monate. Von der  Beurteilung Ihrer Dissertation werden Sie per E-Mail an Ihren u:account verständigt.

Die positive Beurteilung der Dissertation ist Voraussetzung für die Anmeldung der Abschlussprüfung (Defensio). Bei insgesamt posssitiver Beurteilung wird zwecks Terminfindung für die Defensio Kontakt mit Ihnen aufgenommen.