Jährliche Fortschrittsberichte und Leistungsübersicht

Diese sind in der Satzung der Universität Wien vorgeschrieben, nähere Informationen finden sie hier.
Der erste Fortschrittsbericht ist 1 Jahr nach der Dissertationsvereinbarung abzugeben.

Formular zum Download finden Sie hier: Fortschrittsbericht / Annual Report

Bitte senden Sie die eingescannten Fortschrittsberichte per E-Mail an: ssc.historische-kulturwissenschaften@univie.ac.at

 

 

Wichtige Hinweise zur Leistungsübersicht:

Bitte legen Sie Ihrem Fortschrittsbericht auch eine aktuelle Leistungsübersicht bei. Verwenden Sie bitte folgendes Formular. Für allfällige externe Leistungen legen Sie bitte entsprechend Nachweise bei.

Tragen Sie bitte nur jene Leistungen ein, die gem. Punkt 7 der Dissertationsvereinbarung zur Erfüllung der lt. Dissertationsvereinbarung vorgesehenen ECTS-Punkte-Anzahl herangezogen werden sollen. (Allfällige weitere Leistungen wie zusätzliche Konferenzpräsentationen u.ä. können Sie optional direkt im Fortschrittsbericht anführen).

Die Leistungsübersicht ist summarisch zu führen und jährlich zu ergänzen. Nach Absolvierung des vollständigen Studienprogramms dient sie als Prüfungspass.
Ein bereits von der SPL bestätigter, vollständiger Prüfungspass muss nicht wiederholt vorgelegt werden.

Beachten Sie bitte, dass die jährliche Abgabe eines Fortschrittsberichtes gem. studienrechtlichem Teil der Satzung der Universität Wien sowie des Curriculums verpflichtend und auch Voraussetzung für den Erhalt universitärer finanzieller Unterstützung ist (z.B. Abschlussstipendium).

Nähere Auskünfte zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie beim DokorandInnenzentrum:

http://doktorat.univie.ac.at/finanzierung-fuer-doktorandinnen/