Sperre

Es ist möglich, Dissertationen temporär von der Veröffentlichungspflicht auszunehmen.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einer (befristeten) Sperre  von Print- und E-Version einerseits und einer (unbefristeten) Nichtveröffentlichung der E-Version andererseits.

Genaue Informationen finden Sie hier.

Das Formular Sperre der Dissertation muss ausgefüllt und vom/von der Betreuerin unterschrieben mit der Einreichung der Dissertation (jedenfalls vor Beurteilung Ihrer Arbeit) am SSC abgegeben werden.

Die/der Studienpräses entscheidet über den beantragten Ausschluss von der Veröffentlichung.
Der Ausschluss muss dadurch begründet sein, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind.

Informationsblatt vom Büro Studienpräses