Dissertationsvereinbarung
Im Anschluss an die fakultätsöffentliche Präsentation wird von den beteiligten Parteien (DoktorandIn, BetreuerInnen und Universität) eine Dissertationsvereinbarung / Doctoral thesis agreement abgeschlossen, in der die Eckpunkte des Dissertationsprojektes (geplante Seminare, Frequenz der Feedbackgespräche, etc.) fixiert werden. Die von allen Beteiligten unterschriebene DV ist per E-Mail am SSC einzureichen
Allgemeine Informationen zur Dissertationsvereinbarung Sie hier.
Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung sind im Rahmen der jährlichen Fortschrittsberichte möglich.
Richtlinien der Studienprogrammleitung für das Historisch-Kulturwissenschaftliche Doktoratsstudium:
Eine Einreichung der Dissertationsvereinbarung innerhalb von vier Wochen nach Genehmigung des Themas wird dringend empfohlen.
Um das Curriculum zu erfüllen sind insgesamt Leistungen im Umfang von 24 ECTS-Punkten in der Dissertationsvereinbarung festzulegen.
Verpflichtend ist die Teilnahme an mindestens zwei Lehrveranstaltungen der DSPL 41 (= Seminare und/oder Kolloquien mit der LV-Nr. 41xxxx: siehe Kapitel 41.01 im Vorlesungsverzeichnis) im Umfang von insgesamt 10 ECTS Punkten. Weitere ECTS Punkte können Sie durch weitere Lehrveranstaltungen (siehe Kapitel 41.02. bis 41.06 im Vorlesungsverzeichnis) und/oder wissenschaftliche Aktivitäten erwerben, die im Zusammenhang mit Ihrem Dissertationsvorhaben stehen (z.B. Teilnahme an Workshops, Präsentation bei internationalen Kongressen, fachliche Organisation von wissenschafltichen Veranstaltungen, wissenschaftliche Praktika, eigene Lehre oder Publikationen usw.. Eine Liste möglicher Formate finden Sie auf der Seite der Doctoral School of Historical and CulturalStudies.
Das Lehrangebot des jeweiligen Semesters finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (Studienprogrammleitung 41)
Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung der zu erbringenden Leistungen auch den Verlauf Ihrer Präsentation und die daraus resultierenden Empfehlungen des Doktoratsbeirates.
Eine Ausfüllhilfe zur Dissertationsvereinbarung finden Sie hier.
BEACHTEN SIE, DASS DIE TEILNAHME AN BZW. DIE BEURTEILUNG VON PRÜFUNGSIMMANENTEN LEHRVERANSTALTUNGEN NUR BEI ORDNUNGSGEMÄSSER ANMELDUNG INNRHALB DER ANMELDEFRISTEN MÖGLICH IST!