Dissertationsvereinbarung
Im Anschluss an die fakultätsöffentliche Präsentation wird von den beteiligten Parteien (DoktorandIn, BetreuerInnen und Universität) eine Dissertationsvereinbarung / Doctoral thesis agreement abgeschlossen, in der die Eckpunkte des Dissertationsprojektes (geplante Seminare, Frequenz der Feedbackgespräche, etc.) fixiert werden. Die von allen Beteiligten unterschriebene DV ist per E-Mail am SSC einzureichen.
Allgemeine Informationen zur Dissertationsvereinbarung Sie hier.
Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung sind im Rahmen der jährlichen Fortschrittsberichte möglich.
Richtlinien der Studienprogrammleitung für das Historisch-Kulturwissenschaftliche Doktoratsstudium:
Eine Einreichung der Dissertationsvereinbarung innerhalb von vier Wochen nach Genehmigung des Themas wird dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung der zu erbringenden Leistungen insbesondere die Empfehlungen des Doktoratsbeirates bei der FÖP.
Um das Curriculum zu erfüllen sind insgesamt Leistungen im Umfang von 24 ECTS-Punkten in der Dissertationsvereinbarung festzulegen.
Verpflichtend ist die Teilnahme an mindestens zwei Lehrveranstaltungen der DSPL 41 (= Seminare und/oder Kolloquien mit der LV-Nr. 41xxxx: siehe Kapitel 41.01 im Vorlesungsverzeichnis) im Umfang von insgesamt 10 ECTS Punkten. Weitere ECTS Punkte können Sie durch weitere Lehrveranstaltungen (siehe Kapitel 41.02. bis 41.06 im Vorlesungsverzeichnis) und/oder wissenschaftliche Aktivitäten erwerben, die im Zusammenhang mit Ihrem Dissertationsvorhaben stehen (z.B. Teilnahme an Workshops, Präsentation bei internationalen Kongressen, fachliche Organisation von wissenschafltichen Veranstaltungen, wissenschaftliche Praktika, eigene Lehre oder Publikationen usw.. Eine Liste möglicher Formate finden Sie auf der Seite der Doctoral School of Historical and CulturalStudies.
Das Semester-Lehrangebot und die Anmeldefristen für die einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (siehe Abschnitt "Studienprogrammleitung 41"). Die Teilnahme an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist nur bei einer korrekten Anmeldung innerhalb der Frist möglich. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht in der Regel Anwesenheitspflicht - weitere LV-Informationen zu den zu erbringenden Teilleistungen erhalten Sie in der LV-Ankündigung im Vorlesungsverzeichnis.
Eine Ausfüllhilfe zur Dissertationsvereinbarung finden Sie hier.